Besonderer Kündigungsschutz besteht für:
- Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen –weiter hier
- Wahlinitiatoren die an Betriebsratswahlen beteiligt sind –weiter hier
- Mitglieder eines Wahlvorstands und Wahlbewerber bei
Betriebsratswahlen –weiter
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- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung –weiter hier
- Arbeitnehmer, der sich um ein Bundes- oder Landtagsmandat
bemüht haben –weiter
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- Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag. (Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis
abgeschlossen, bedeutet dies, dass eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist, es sei denn, diese Möglichkeit ist arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.) –weiter hier
- Arbeitnehmer die aufgrund Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags unkündbar
sind –weiter
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