RA Berndt, Schuler, Beck, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Böblingen und Rottweil
RA Berndt, Schuler, Beck, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Böblingen und Rottweil

 

 

 

Sonderkündigungsschutz



 

Besonderer Kündigungsschutz besteht für:

 

 

 

 

  • Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen –weiter hier

 

 

  • Wahlinitiatoren die an Betriebsratswahlen beteiligt sind –weiter hier

 

  • Mitglieder eines Wahlvorstands und Wahlbewerber bei
    Betriebsratswahlen –weiter hier

 

 

 

 

 

  • Arbeitnehmer, der sich um ein Bundes- oder Landtagsmandat
    bemüht haben –weiter hier

 

  • Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag. (Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, bedeutet dies, dass eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist, es sei denn, diese Möglichkeit ist arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.) –weiter hier

 

  • Arbeitnehmer die aufgrund Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags unkündbar sind     –weiter hier

 

Unsere-Standorte:

 

Böblingen

Otto-Lilienthal-Straße 5

Tel. 07031-466 11 26

 

Stuttgart

Johannesstr. 36

Tel. 0711-60 147 500

 

Rottweil

Kaiserstr. 38

Tel. 0741-170 700

 

E-mail-Zentrale:

kanzlei-berndt@t-online.de

Was bedeutet der Titel Fachanwalt? Informationen hierzu finden Sie unter fachanwalt.de

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