Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, der nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden kann.
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Wurde in Ihrem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, kann es auch keine Betriebsvereinbarung geben, da eine solche ausschließlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen werden kann. |
Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Betriebsvereinbarung ist nichtig.
Betriebsvereinbarungen sind vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen. Geschieht dies nicht, bleibt die Betriebsvereinbarung jedoch trotzdem wirksam.
Was kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
Betriebsvereinbarungen können zu allen Fragen abgeschlossen werden, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
Ausgeschlossen ist der Abschluss von Betriebsvereinbarungen:
Welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für mich als Arbeitnehmer?
Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie wirken
wie ein Betriebs-Gesetz.
Tipp! |
Sie können sich als Arbeitsnehmer auf sämtliche Betriebsvereinbarungen berufen und zwar auch auf solche Betriebsvereinbarungen, die vor Ihrem Eintritt in den Betrieb abgeschlossen wurden. |
Insbesondere muss die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt werden.
Darf von einer Betriebsvereinbarung abgewichen werden?
Betriebsvereinbarungen sind unabdingbar, mit der Folge, dass in einer Betriebsvereinbarung zu Ungunsten einzelner Arbeitnehmer nicht abgewichen werden darf. Selbst wenn Sie auf Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen verzichten, ist dies unzulässig, sofern der Betriebsrat nicht zustimmt.
Sind in Ihrem Arbeitsvertrag jedoch Regelungen enthalten, die für Sie günstiger sind, als die Betriebsvereinbarung, dann geht der Arbeitsvertrag vor. Es gilt das Günstigkeitsprinzip. Sie können sich auf die günstigere Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag berufen.
Gleiches gilt im Verhältnis zum Tarifvertrag. Auch insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip. Sie können sich auf die für Sie günstigere Regelung im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung berufen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine wirksame Betriebsvereinbarung vorliegt. Insoweit kann auf die obigen Ausführungen Bezug genommen werden, insbesondere darauf, dass Betriebsvereinbarungen zu Angelegenheiten, die durch Tarifvertrag abschließend geregelt sind, sowie zur Vergütungen und Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch Tarifverträge geregelt werden unwirksam sind, es sei denn ein Tarifvertrag sieht die Ergänzung durch Betriebsvereinbarungen ausdrücklich vor.
Wie lange gilt eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung kann für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden oder zur Erreichung eines bestimmten Zwecks, dann endet sie nach Ablauf der Zeit oder sofern der Zweck erreicht wurde. Ferner endet Sie mit Stilllegung des Betriebs.
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Ein Betriebsübergang ändert an einer bestehenden Betriebsvereinbarung hingegen nichts. |
Ansonsten kann eine Betriebsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Rahmen der Betriebsvereinbarung kann auch eine kürzere oder längere Kündigungsfrist vereinbart sein, sofern dies nicht zu unverhältnismäßig langen Kündigungsfristen führt.
Was passiert, wenn eine Betriebsvereinbarung gekündigt wird?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der
Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen außerhalb der echten Mitbestimmung. Freiwillige Betriebsvereinbarungen können nicht über die Einigungsstelle erzwungen werden.
Solche freiwilligen Betriebsvereinbarungen enden mit der ausgesprochenen Kündigung, sie wirken nicht nach.
Betriebsvereinbarungen in Angelegenheit der erzwingbaren Mitbestimmung
Etwas anderes gilt für Betriebsvereinbarungen in Angelegenheit, die der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen. Solche Betriebsvereinbarungen gelten, auch nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Man spricht hier von der „Nachwirkung“ einer Betriebsvereinbarung. Allerdings kann während der Nachwirkungsphase außervertraglich, also durch einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Wichtige erzwingbare Mitbestimmungs-Angelegenheiten sind beispielsweise:
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Gerne unterstützen wir Sie in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht und in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber.
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Selbstverständlich erfolgt die Vorgehensweise stets in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber. Wenn es die Situation erfordert, halten wir uns auch gerne im Hintergrund, damit das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unnötig beeinträchtigt wird.
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