Wann haftet der Arbeitgeber auf Schadensersatz?
Die Voraussetzung für eine Haftung auf Schadensersatz sind
Beispiele für eine Haftung des Arbeitgebers
Welche Einschränkungen gibt es?
Der Arbeitgeber haftet nur teilweise, sofern
Mit welcher Quote Sie mithaften richtet sich nach der Höhe Ihres eigenen Verschuldens und dem von Ihnen gesetzten Verursachungsbeitrag zum Schaden.
Was muss bei der Geltendmachung beachtet werden?
Wenn Sie im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses einen Schaden erleiden, sollten Sie diesen unbedingt schriftlich geltend machen.
Der Arbeitgeber haftet nicht
In diesen Fällen können Sie allerdings Ihre Ansprüche gegen den gesetzlichen Unfallversicherer geltend machen. Allerdings zahlt dieser kein Schmerzensgeld.
Beachte: |
Bei einem Arbeitsunfall, den der Arbeitgeber nicht vorsätzlich verursacht hat, bekommen Sie weder vom Arbeitgeber noch vom gesetzlichen Unfallversicherer Schmerzensgeld. |
Ausschlussfristen und Form beachten!
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen eventuell einschlägigen Tarifvertrag. Dort ist oftmals geregelt, dass Sie solche Ansprüche per Einschreiben geltend machen müssen. Ferner müssen Sie auf Ausschlussfristen achten, die dazu führen können, dass sämtliche Ansprüche verfallen, sofern diese nicht rechtzeitig schriftlich oder auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Gerne helfen wir Ihnen!
Gerne unterstützen wir Sie in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht und in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber.
Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Sowohl die vorgerichtliche als auch die gerichtliche Korrespondenz wird über uns geführt, so dass Sie durch den Rechtsstreit möglichst wenig belastet werden.
Selbstverständlich erfolgt die Vorgehensweise stets in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber. Wenn es die Situation erfordert, halten wir uns auch gerne im Hintergrund, damit das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Wir holen die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers ein.
Sämtliche Fristen werden von uns überwacht.
Gerichtliche Schritte werden wir in Abstimmung mit Ihnen einleiten.
Bitte beachten Sie, dass zur Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte folgende Unterlagen, sofern vorhanden, benötigt werden:
Hinweis
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