Kündigung formell wirksam?
Allgemeine Fragen, die für alle Kündigungen gelten insbesondere,
beantworten wir hier.
Änderungskündigung
Fragen zur Änderungskündigung beantworten wir hier.
Fristlose Kündigung
Fragen zur fristlosen Kündigung beantworten wir hier.
Ordentliche Kündigung
(Kündigung mit Frist)
Besteht Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?
Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht, sofern
und
Ob ein Kleinbetrieb vorliegt, hängt davon ab, wie viel Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden. Zu unterscheiden ist ferner, ob Sie bereits vor dem Jahr 2004 in dem Betrieb beschäftigt waren oder nicht. Folgende Arbeitnehmerzahlen sind für einen Kleinbetrieb maßgebend:
Bis zum 31.12.2003, fünf und weniger Vollzeitarbeitnehmer
Ab dem 01.04.2004 zehn und weniger Vollzeitarbeitnehmer.
Teilzeitbeschäftigte die nicht mehr als 30 Stunden zählen mit 0,75
und Teilzeitkräfte von nicht mehr als 20 Stunden (auch Minijobbler) zähler mit 0,5.
Ich habe keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG
Findet das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis keine Anwendung, befinden Sie sich im sogenannten ungeschützten Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung muss dann nicht sozial gerechtfertigt sein. Im Regelfall kann der Arbeitgeber eine Kündigung ohne Grund aussprechen, sofern er die Kündigungsfristen einhält. Allerdings kann die Kündigung dennoch unwirksam sein, näheres erfahren Sie hier.
Ich habe Kündigungsschutz nach dem KSchG
Findet das Kündigungsschutz Anwendung, sind Sie vor ordentlichen Kündigungen Ihres Arbeitgebers geschützt. Der Arbeitgeber kann Sie nicht grundlos kündigen, er braucht dafür einen vernünftigen Grund. Ein solcher kann bedingt sein in:
Sonderkündigungsschutz
Besonderer Kündigungsschutz besteht für:
Schwangere –weiter hier
Arbeitnehmer in Elternzeit –weiter hier
Arbeitnehmer im Rahmen des Pflegezeitgesetzes –weiter hier
Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen –weiter hier
Auszubildende –weiter hier
Wahlinitiatoren die an Betriebsratswahlen beteiligt sind –weiter hier
Mitglieder eines
Wahlvorstands und Wahlbewerber bei
Betriebsratswahlen –weiter hier
Betriebsratsmitglieder –weiter hier
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung –weiter hier
Mitglieder der Personalvertretung –weiter hier
Datenschutzbeauftragte –weiter hier
Arbeitnehmer, der sich um
ein Bundes- oder Landtagsmandat
bemüht haben –weiter
hier
Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag. (Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, bedeutet dies, dass eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist, es sei denn, diese Möglichkeit ist arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.) –weiter hier
Arbeitnehmer die aufgrund Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags unkündbar
sind –weiter hier