RA Berndt, Schuler, Beck, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Böblingen und Rottweil
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Das Recht des Betriebsrats auf Schulung und Fortbildung

 

 

Hat der Betriebsrat ein Recht auf bezahlte Schulung?

 

In § 37 Abs. 6 u. 7 BetrVG  ist nur geregelt, dass unter den dort genannten Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erfolgt.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers anerkannt

 

In der Schulung oder Fortbildungsveranstaltung muss es also um Themen und Informationen gehen, deren Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit notwendig sind.

 

Für Umfang und Höhe der vom Arbeitgeber zu erstattenden Kosten gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er hat also nur die notwendigen Kosten zu erstatten

 

Hat das Betriebsratsmitglied die Wahl zwischen völlig gleichwertigen Schulungen, so hat es an der Veranstaltung teilzunehmen, die die geringsten Kosten verursacht

 

Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten, die durch die Betriebsratstätigkeit entstehen, gehören auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds. Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung auch hier unter dem in § 2 Abs. 1 normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Betriebsrat hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken. Aus dieser Obliegenheit folgt, dass das Betriebsratsmitglied für Reisen zu Schulungsveranstaltungen grundsätzlich das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen hat. Kann eine gleichwertige Schulung auch erfolgen, ohne dass derartige Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten entstehen, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die kostengünstigere Schulung wahrzunehmen.

 

Der Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Übernahme von Kosten, die einem Betriebsratsmitglied anlässlich einer Schulungsveranstaltung entstanden sind, setzt einen wirksamen Beschluss des Betriebsrats zur Teilnahme an der vom Betriebsratsmitglied gebuchten Veranstaltung voraus.

 

 

Schulungen durch Anwaltskanzlei Berndt

 

Die Anwaltskanzlei Berndt vertritt in betriebsverfassungsrechtlichen  Angelegenheiten und Auseinandersetzungen ausschließlich die Seite des Betriebsrats.

 

Wir bieten Betriebsräten maßgeschneiderte Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen sowohl als Inhouse-Seminare als auch in unseren Schulungsräumen in Stuttgart an. Es handelt sich hierbei um Grundlagenseminare für das Betriebsverfassungsrecht , Fortgeschrittenen-Seminare im Betriebsverfassungsrecht, Schulungen zum individuelles Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht. Unsere Seminare vermitteln den Betriebsräten die erforderliche Kenntnisse, damit in der Praxis die richtigen Maßnahmen und Schritte eingeleitet, beanstandungsfreie Beschlüsse gefasst werden können und der Betriebsrat für Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen bestmöglich gerüstet ist.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, Schulungen auf die besonderen Interessen und Wünsche des Betriebsrats individuell anzupassen.

 

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an und informieren sich hierzu. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Unsere-Standorte:

 

Böblingen

Otto-Lilienthal-Straße 5

Tel. 07031-466 11 26

 

Stuttgart

Johannesstr. 36

Tel. 0711-60 147 500

 

Rottweil

Kaiserstr. 38

Tel. 0741-170 700

 

E-mail-Zentrale:

kanzlei-berndt@t-online.de

Was bedeutet der Titel Fachanwalt? Informationen hierzu finden Sie unter fachanwalt.de

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