RA Berndt, Schuler, Beck, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Böblingen und Rottweil
RA Berndt, Schuler, Beck, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Böblingen und Rottweil

 

Rechtsschutz-

 

 

versicherung

 

Eintrittspflicht

 

Nicht jede abgeschlossene Rechtsschutzversicherung umfasst sämtliche Risiken. Vielmehr müssen Sie den Arbeitsrechtsschutz versichert haben. Sollten Sie insoweit nicht sicher sein, ist es hilfreich, sofern Sie Ihren Versicherungsschein zum Beratungsgespräch mitbringen. Gerne klären wir mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab, ob auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen versichert wurden.

 

Sofern Versicherungsschutz besteht, übernehmen wir gerne die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. Wir holen die Deckungszusage ein und klären bei Kosten auslösenden Schritten ab, ob hierfür Kostenschutz gewährt wird. Die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer übernehmen wir. Unseren Gebührenanspruch rechnen wir ebenfalls direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab, so dass Sie insoweit keinen Aufwand haben und keinen Vorschuss leisten müssen. Allenfalls in Höhe einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung müssten Sie in dieser Höhe eine Eigenleistung erbringen.

 

Selbstverständlich informieren wir Sie gerne über unsere Abrechnungen mit Ihrem Rechtschutzversicherer. Sämtliche angefallenen Gebühren weisen wir gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer ordnungsgemäß nach.

 

 

Welche anwaltlichen Tätigkeiten übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht?

 

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer ist, dass ein

 

  • Versicherungsfall im Arbeitsrecht vorliegt und
  • bei Eintritt des Versicherungsfalls bereits eine Rechtsschutzversicherung bestand und
  • die Wartefrist erfüllt ist.

 

Es muss also einen konkreten Anlass dafür geben, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Versicherungsfall ist z.B. gegeben, sobald Sie eine Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung, Versetzung erhalten oder der Arbeitgeber gegen Pflichten verstößt, beispielsweise keinen Lohn bezahlt.

 

Allgemeine Rechtsprüfungen des Anwalts ohne Anlass sind hingegen regelmäßig nicht rechtsschutzversichert. Oftmals übernehmen die Rechtsschutzversicherungen jedoch zumindest eine Beratungsgebühr. Sollte der Versicherungsfall bereits eingetreten sein, nützt es nichts, sofern Sie nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Hinzu kommt, dass Sie bei Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten haben.

 

 

Gebührenvereinbarungen

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich auf keinen Fall auf Gebührenvereinbarungen einlassen. Diese werden grundsätzlich von Ihrem Rechtsschutzversicherer nicht übernommen.

 

Unsere-Standorte:

 

Böblingen

Otto-Lilienthal-Straße 5

Tel. 07031-466 11 26

 

Stuttgart

Johannesstr. 36

Tel. 0711-60 147 500

 

Rottweil

Kaiserstr. 38

Tel. 0741-170 700

 

E-mail-Zentrale:

kanzlei-berndt@t-online.de

Was bedeutet der Titel Fachanwalt? Informationen hierzu finden Sie unter fachanwalt.de

Druckversion | Sitemap
© Arbeitnehmer mit Recht